Der Online-Verkauf

Der Verkauf von Sammlerartikeln über das Internet ist ein sehr problematisches Thema. So sind zum Beispiel nicht auf allen Vertriebswegen alle Artikel gestattet. Die Beschreibungen und Bilder im Internet sind ausserdem der einzige Anhaltspunkt, den ein Interessent vor dem Kauf zur Verfügung gstellt bekommt.

Wir sind seit 1995 mit dem Verkauf über das Internet vertraut und sind seit 2002 bei ebay vertreten. Die Erfahrungen dieser langen Zeit haben uns gelehrt, dass es mit "mal eben schnell anbieten" nicht getan ist.

Oft taucht aber immer noch die Frage auf: wieso sollte man den Verkauf an jemanden abgeben, wenn man das doch auch selber machen kann?

Die Antwort dazu ist sehr vielschichtig. Es ist nicht ausreichend, sich mit dem Sammelgebiet auszukennen. Diese Forderung zu erfüllen mag für viele Sammler noch angehen. Es erfordert aber auch ein fundiertes Wissen über die Abläufe des Handelns auf der jeweiligen Plattform, die Funktion der Daten für die Auffindbarkeit im Netz bzw auf der jeweiligen Plattform und das Wissen, welche "Knöpfe" man wie drücken muss, wenn es Probleme mit dem Plattformbetreiber gibt.

Das Weinheimer Auktionshaus vereint auf seinen Fachgebieten sowohl die Kenntnis, was den Sammler zum Kauf über das Internet anregt, was er dort wie dargestellt haben möchte um sich eine Meinung über den Artikel und seinen Wert zu bilden als auch die genaue Kenntnis über die Funktionsweisen der Angebotsplattformen um ein möglichst optimales Ergebnis zu erreichen.

Als Beispiel sei hier nur genannt, dass erst vor kurzem ein mir bekannter Sammler einen Märklin Stromlinienbus der 5500er Serie für rund 130 Euro erworben hat. Der Verkäufer wusste ganz einfach nicht, was er da hatte und wie er es beschreiben muss. Das freut natürlich den Käufer, für Sie als Verkäufer wäre so ein Vorkommnis aber höchst ärgerlich.

Wir bieten den Online-Verkauf in mehreren Formaten an.

Zum einen steht der als "Auktionsformat" bekannte Verkauf zum Höchstgebot zur Auswahl. Auch wenn als Bezeichung hierfür gerne der Begriff "Auktion" verwendet wird, es ist keine. Es ist ein ganz normaler Verkauf im Fernabsatz mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

Dieses Verkaufsformat eignet sich insbesondere dann, wenn Sie einen schnellen Absatz der Lose wünschen. Allerdigs steht dem schnellen Erfolg die Unwägbarkeit des schlecht vorhersehbaren Ergebnisses entgegen. Gerade hier ist es unabdingar, nicht nur sein Sammelgebiet zu kennen sondern auch die Funktionsweise der jeweiligen Plattform, da die Funktion der Artikelsuche stark davon abhängt, wie präzise die Artikelbeschreibung auf deren Voraussetzugen eingeht.

Zum anderen steht der Verkauf zum Festpreis zur Verfügung. In diesem Fall nehmen wir Ihren Artikel zum einen in unsere Festpreisartikel bei den jeweilgen Plattformen auf als auch in unseren Webshop.

Natürlich erhalten Sie auch hier nach Erfassung Ihrer Einlieferung eine Übersicht über die eingelieferten Gegenstände, die wir auf jeden Fall auch dann Ihnen zuordnen können, wenn wir mehr als einen gleichen Artikel eingeliefert bekommen.

Da wir uns hier dem Prinzip der Vorkasse bedienen ist sichergestellt, dass nur bezahlte Artikel unser Haus verlassen.

Die jeweiligen Abrechnungen erfolgen nach Verkauf, Bezahlung sowie Ablauf der gesetzlichen Fristen im Fernabsatz.

Für den Verkauf im Internet fallen für Sie natürlich ebenfalls Kosten an. Diese ergeben sich aus unserer Verkausfporovision sowie aus den Spesen, die beim Verkauf über die jeweilige Plattform anfallen. Da diese Kosten teilweise sehr unterschiedlich sind, haben wir diese entsprechend der Häufigkeit der Verkäufe gemittelt und in unser Leistungsverzeichnis aufgenommen.

Ein weiteres Problem, das nicht unerwähnt bleiben darf ist der Umstand, dass Sie bei der Veräusserung einer ganzen Sammlung oder auch Teilen einer Sammlung über einen längeren Zeitraum hinweg zuerst steuerlich, dann auch zivilrechtlich schneller als Unternehmer gelten, als Ihnen das lieb sein kann. Der Bundesfinanzhof hat hierzu aus steuerlicher Sicht unter Aktenzeichen V R 2/11 am 26.April 2012 ein höchstricherliches Urteil gesprochen, das ich zwar als Sammler nicht gutheiße, aber durchaus nachvollziehen kann.

Aus zivilrechlicher Sicht dagegen reicht schon der Verkauf einer gewissen Anzahl von Artikeln über einen längeren Zeitraum, um als Unternehmer zu gelten, wie das OLG Frankfurt am Main bereits mit Urteil vom 21.März 2007 (Az.: 6 W 27/07) festgestellt hat.

Wie Sie daraus erkennen ist der Verkauf über das Internet nicht nur abhängig von Ihren Kenntnissen über Ihr Sammelgebiet und die technischen Rahmenbedingungen, die es dabei zu beachten gilt sondern auch von den Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen im Fernabsatz.

Sie dürfen daher gerne Ihre Sammlung selber verkaufen. Dazu raten möchte ich aber nicht.